Allgemeine Geschäftsbedingungen

Jobkey GmbH
Kaufingerstraße 24
80331 München
Deutschland
1. Sachlicher Geltungsbereich
1.1 Jobkey GmbH (der “Provider”) bietet auf der Internetseite www.jobky.eu (die “Website”) eine Plattform für Entleiher und Verleiher zur Beschaffung und zum Management der Arbeitnehmerüberlassung an (wie genauer in Ziffer 3 beschrieben, die “Software”) an. Die durch den Provider angebotene Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (die “AGB”) gelten für die Bereitstellung und Nutzung der Software sowie sämtliche Nutzungsverträge (jeweils ein “Vertrag” und, gemeinsam, die “Verträge”), die zwischen dem Provider und Kunden über die Website zur Nutzung der Software geschlossen werden. Mit “Kunde” ist die juristische oder natürliche Person gemeint, die die Software gemäß diesen AGB nutzt, einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Bevollmächtigten. Der Kunde und der Provider werden jeweils als “Partei” und gemeinsam als die “Parteien” bezeichnet.

1.3 Falls spezielle Bedingungen für einzelne Nutzungen der über die Website angebotenen Software von den nachfolgenden Nutzungsbedingungen abweichen, wird an entsprechender Stelle innerhalb der Website darauf hingewiesen. Im jeweiligen Einzelfall gelten dann ergänzend die besonderen Nutzungsbedingungen.

1.4 Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden vom Provider nicht anerkannt, sofern dieser ihnen nicht ausdrücklich zugestimmt hat. Individuelle Abreden zwischen den Parteien haben stets Vorrang.

1.5 Der Provider kann vor Vertragsschluss verlangen, dass der Kunde ihm seine Unternehmereigenschaft ausreichend nachweist, z. B. durch Angabe der UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise. Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.

1.6 Aus wichtigem Anlass, insbesondere bei Veränderungen der Rechtslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Software oder der Marktgegebenheiten, kann der Provider dem Kunden eine Änderung dieser AGB unter Kenntlichmachung der wesentlichen Änderungen mitteilen. Die geänderten AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde der Änderung nicht innerhalb von einem Monat nach Erhalt der Mitteilung widersprochen hat und der Provider den Kunden bei Mitteilung der Änderungen auf diese Folge besonders hingewiesen hat. Änderungen der mit dem Kunden vereinbarten Leistungsinhalte bedürfen unabhängig von den vorstehenden Regelungen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.
2. Vertragsschluss
2.1 Das auf der Website dargestellte Angebot, die dort bezeichnete und beschriebene Software zu nutzen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung (invitatio ad offerendum) dar. Ein Vertragsschluss setzt stets voraus, dass sich der Kunde mittels Registrierung auf der Website einen Kunden-Account (“Account”) anlegt. Dazu ist es erforderlich, dass sich der Kunde zunächst mit seinen Daten (Firmenname, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Geschäftsanschrift, Unternehmenslogo, Profilbild, Rolle), die vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben sind, einen Account anlegt und den AGB zustimmt. Als Benutzername dient die E-Mail-Adresse. Eine Authentifizierung des Kunden erfolgt durch Eingabe eines Kennwortes, welches vorher angegeben wurde, oder durch einen Einmallogin (sog. Magic Link) mittels persönlicher Identifikationsnummer (“Passwort”). Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs erhält der Kunde einen Aktivierungslink per E-Mail. Der Kunde muss diesen Link zur erfolgreichen Eröffnung des Accounts und Bestätigung seiner Angaben anklicken (Double-Opt-In). Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Der Provider darf die Annahme von Registrierungen ablehnen, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt, z. B. unrichtige Angaben gemacht werden oder zu befürchten ist, dass Zahlungspflichten voraussichtlich nicht nachgekommen wird. Nach der Registrierung wählt der Kunde im Account die entsprechenden Module der Software zum entgeltlichen Erwerb aus. Durch Anklicken des Buttons “Upgraden“ gibt der Kunde schließlich ein verbindliches Angebot zum Kauf bzw. der Buchung der in der Buchungsübersicht angezeigten Software und dem dort dargestellten Preismodell ab. Vor Abgabe des verbindlichen Angebots kann der Kunde alle Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren. Unmittelbar nach Übermittlung der Buchung erhält der Kunde eine Buchungsbestätigung, die jedoch noch keine Annahme des Vertragsangebots darstellt. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Provider kommt zustande, sobald der Provider dem Kunden die Leistung bereitstellt oder in einer gesonderten E-Mail das Angebot des Kunden annimmt. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB gehen die Regelungen des Vertrags vor.

2.2 Über einen passwortgeschütztes Login-Bereich kann der Kunde bestimmte Aktivitäten selbst online ausführen, wie z. B. Ausschreiben von Vakanzen und Personalanfragen, Sichtung von Angeboten der Personaldienstleister und Kandidatenprofile, Verwaltung von Dokumenten.
3. Leistungsumfang
3.1 Der Provider stellt dem Kunden für die Laufzeit eines Vertrags den Zugang zu der auf der Website angebotenen und vom Kunden gebuchten Module der Software als Software-as-a-Service über eine Internetverbindung wie nachfolgend näher beschrieben zur Verfügung.

3.2 Der Funktionsumfang der Software lautet wie folgt:

3.2.1 Anfragemanagement: Erstellung von Stellengesuchen, Ausschreibung der Anfrage, Zusammenführung von Entleihern und Verleihern

3.2.2. Kandidatenmanagement: Sichtung und Prüfung von Kandidaten, Applicant-Tracking-System, Übersicht zu aktivem Zeitarbeitspersonal

3.2.3. Dokumentenmanagement: Digitale Ablage von Dokumenten (bspw. Arbeitnehmerüberlassungsvertrag)

3.2.4 Vendormanagement: Übersicht und Detailinformationen zu Verleihern, Kommunikation von Entleihern und Verleihern, Prüfung der Compliance von Verleihern

3.2.5 Rechtemanagement: Kundenspezifische Administration zur internen Verwaltung von Nutzern zur Bedienung der Software

In diesem Umfang gewährleistet der Provider die Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der Software während der Dauer eines Vertrages und wird diese in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten. Der Provider wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Kunden (Entleiher und Verleiher) geschlossenen Verträgen. Bei drohender oder eingetretener Insolvenz des Verleihers verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen zur subsidiären Haftung des Entleihers für Sozialversicherungsbeiträge. Der Provider garantiert nicht das Zustandekommen eines Vertrages zwischen Entleiher und Verleiher.

3.3 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen (die “Autorisierten Nutzer”).

3.4 Der Provider ist nicht verpflichtet, die Software an die individuellen Bedürfnisse oder die IT-Umgebung des Kunden anzupassen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.

3.5 Der Provider ist berechtigt, die Software jederzeit zu aktualisieren, weiterzuentwickeln und insbesondere an eine veränderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anzupassen. Dabei wird der Provider auf die berechtigten Interessen des Kunden Rücksicht nehmen und den Kunden rechtzeitig über notwendige Aktualisierungen informieren. Im Falle einer erheblichen Beeinträchtigung der berechtigten Interessen des Kunden ist dieser berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

3.6 Der Provider trifft die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Den Provider treffen jedoch keine Verwahrungs- oder Aufbewahrungspflichten hinsichtlich der Daten des Kunden. Der Kunde ist für eine ausreichende Sicherung seiner Daten verantwortlich.

3.7 Der Kunde bleibt Eigentümer der auf den Servern des Providers gespeicherten Daten und kann diese jederzeit zurückfordern.
4. Umfang der Nutzung, Nutzungsrechte
4.1 Eine physische Überlassung der Software an den Kunden findet nicht statt.

4.2 Der Kunde erhält ein einfaches, d. h. nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares, nicht ausschließliches und auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes Nutzungsrecht an der jeweils aktuellen Version der Software durch Zugriff über eine Internetverbindung nach Maßgabe der im Vertrag und diesen AGB festgelegten Bestimmungen und für die festgelegte Anzahl von Berechtigten Nutzern. Der Kunde darf Inhalte, die er auf der Website abgerufen oder heruntergeladen hat, nur für den eigenen Gebrauch im Rahmen seiner eigenen Geschäftstätigkeit nutzen.
5. Support
Der Provider richtet einen Support-Service für Anfragen des Kunden zur Software ein. Die Anfragen können über die auf der Website des Providers angegebenen Support-Kanäle gestellt werden. Die Anfragen werden in der zeitlichen Reihenfolge ihres Eingangs und nach Dringlichkeit bearbeitet.
6. Verfügbarkeit; Störungen
6.1 Der Provider garantiert eine Verfügbarkeit (wie unten definiert) der Software von mindestens 95 % im Jahresmittel am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Providers.

6.2 Als “Verfügbarkeit” gilt die Möglichkeit des Kunden, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Zeiten unerheblicher Störungen und Zeiten, in denen die Software aufgrund von technischen sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen (insbesondere höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht zu erreichen ist, bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Zeiten einer erheblichen Störung unter Einhaltung der Behebungszeit (wie unten definiert) gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Wartungszeiten gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software, wenn sie entweder außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (ausgenommen sind bundesweite Feiertage) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr liegen, oder wenn sie gemäß Ziffer 6.3 vorab angekündigt wurden. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Providers im Rechenzentrum maßgeblich.

6.3 Der Provider ist berechtigt, zu Wartungszwecken und infolge anderer technischer Erfordernisse die Verfügbarkeit der Software zu unterbrechen. Die Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, außerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (ausgenommen sind bundesweite Feiertage) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr getätigt. Falls eine Wartungsmaßnahme zu einer Unterbrechung der Nutzung der Software von mehr als 30 Minuten innerhalb der üblichen Geschäftszeiten von Montag bis Freitag (ausgenommen sind bundesweite Feiertage) zwischen 10:00 und 18:00 Uhr führen wird, wird der Provider diese Wartungsarbeit per E-Mail ankündigen. Die Ankündigung erfolgt mindestens 12 Stunden vorab. Auf Kundenwunsch hin kann die angekündigte Wartungsarbeit verschoben werden, sofern dies dem Provider aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zumutbar ist.

6.4 Der Kunde hat Störungen unverzüglich an den Provider per E-Mail zu melden. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage) zwischen 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr gewährleistet (“Servicezeiten”).

6.5 Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Provider auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 3 Werktagen ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden, oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 5 Werktagen innerhalb der Servicezeiten behoben (die angegebenen Zeiträume jeweils eine “Behebungszeit” und zusammen die “Behebungszeiten”).

6.6 Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb der Behebungszeit möglich ist, wird der Provider den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

6.7 Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Providers.
7. Pflichten des Kunden, Verbotene Nutzungen
7.1 Der Kunde hat die ihm übermittelten Zugangsdaten dem Stand der Technik entsprechend vor Zugriffen Dritter zu schützen und zu verwahren.

7.2 Der Kunde wird dafür sorgen, dass eine Nutzung nur im vertraglich vereinbarten Umfang geschieht. Ein unberechtigter Zugriff ist dem Provider unverzüglich mitzuteilen. Der Provider ist berechtigt, bei Missbrauch den Zugriff auf den Account, den Login-Bereich, die Software und/oder andere Leistungen zu sperren.

7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die technischen Voraussetzungen für Zugriff auf die Software über eine Internetverbindung, insbesondere ausreichend Bandbreite und Latenz, selbst sicherzustellen. Für eine optimale Nutzung der Software wird der Kunde die Browsertyps Google Chrome in seiner jeweils aktuellen Version verwenden. Zudem sollte in den Einstellungen im verwendeten Browser die Verwendung von Cookies erlaubt sein. Werden diese technischen Voraussetzungen vom Kunden nicht erfüllt, kann es unter Umständen zu Einschränkungen der Nutzbarkeit der Software kommen. Der Provider ist für diese Einschränkungen nicht verantwortlich.

7.4 Für die Inhalte und mit der Software verarbeiteten Daten ist ausschließlich der Kunde verantwortlich. Der Kunde ist verpflichtet, die Software in keiner Weise zu nutzen, die gegen geltendes Recht, behördliche Anordnungen, Rechte Dritter oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

7.5 Der Kunde wird die Daten vor deren Ablage oder Nutzung in der Software auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten prüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z. B. Virenschutzprogramme) einsetzen.

7.6 Der Kunde hat in eigener Verantwortung regelmäßig angemessene Datensicherungen vorzunehmen.

7.7 Der Kunde wird den Provider bei auftretenden Leistungsstörungen in angemessenem Umfang bei der Fehleridentifizierung und -behebung unterstützen. Der Provider ist berechtigt, dem Kunden vorübergehend Fehlerumgehungsmöglichkeiten aufzuzeigen und die eigentliche Ursache später durch Anpassungen an der Software zu beseitigen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.
8. Schutzrechte Dritter
8.1 Werden durch die vertragsgemäße Nutzung der Software Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so hat der Provider in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach eigener Wahl entweder die Software so abzuändern, dass sie aus dem Schutzbereich der Schutzrechte herausfällt, gleichwohl aber den vertraglichen Bestimmungen entspricht, oder das Recht zu erwirken, dass die Software uneingeschränkt und ohne zusätzliche Kosten für den Kunden vertragsgemäß genutzt werden darf.

8.2 Die Parteien werden sich gegenseitig unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls Dritte ihnen gegenüber Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend machen.
9. Haftung
9.1 Hinsichtlich der Gewährung der Nutzung der Software sowie der Zurverfügungstellung von Speicherplatzes gelten die Gewährleistungsvorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB). Der Kunde hat dem Provider jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Gewährleistung für nur unerhebliche Minderungen der Tauglichkeit der Leistung wird ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorlagen, ist ausgeschlossen.

9.2 Der Provider haftet unbeschränkt bei Arglist, Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.3 Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung gemäß vorstehender Ziffer 9.2 haftet der Provider für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 

9.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie auf schriftlich durch den Provider übernommene Garantien.

9.5 Diese Haftungsregelungen gelten auch zugunsten von Mitarbeitern, Vertretern und Organen des Providers.
10. Vergütung
10.1 Gemäß Ziffer 1.2 wird der Kunde als Partei definiert, mit welcher der Provider einen Nutzungsvertrag geschlossen hat. Der Kunde kann dabei sowohl “Entleiher”, ein Unternehmen zur Inanspruchnahme der Dienstleistung, als “Verleiher”, ein Unternehmen zur Überlassung von Arbeitskräften, der Arbeitnehmerüberlassung sein. Demzufolge ergeben sich unterschiedliche Vergütungsszenarien zugunsten des Providers:

“Szenario A”: Ein Entleiher hat mit dem Provider einen Nutzungsvertrag geschlossen. Der Kunde ist somit ein Entleiher.

“Szenario B”: Ein Verleiher hat mit dem Provider einen Nutzungsvertrag geschlossen. Der Kunde ist somit ein Verleiher.

10.2 Dem Kunden wird es ermöglicht, einer beliebigen Anzahl an Verleihern (Szenario A) oder Entleihern (Szenario B) die Software des Providers zum Zwecke gemäß Ziffer 3, insbesondere der Auftragsabwicklung, zu nutzen. 

10.3 Die Vergütung für die Nutzung der Software durch den Kunden und die jeweiligen Zahlungsbedingungen richten sich jedenfalls nach dem Nutzungsvertrag.

10.4 Neben der individuell vertraglich geregelten Nutzungsgebühr des Kunden wird dem Verleiher eine Provision in Höhe von zwei Prozent über den Nettoumsatz zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer für “Neuaufträge”, angebahnt durch den Provider, in Rechnung gestellt.

10.5 Neuaufträge sind definiert als zustande gekommene Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen Verleiher und einem “unbekannten Entleiher”. Dies umfasst alle Arbeitnehmerüberlassungsverträge zwischen dem Verleiher und dem unbekannten Entleiher innerhalb von zwölf Kalendermonaten ab dem Abschluss des ersten Arbeitnehmerüberlassungsvertrags.

10.6 Als unbekannter Entleiher gelten Entleiher, die innerhalb von sechs Monaten vor Anbahnung durch den Provider keinen aktiven Arbeitnehmerüberlassungsvertrag oder Rahmenvertrag zur Arbeitnehmerüberlassung mit dem Verleiher hatten.

10.7 Bei Unternehmen mit mehreren Fachbereichen, definiert als abgegrenzte Unternehmensbereiche mit eigenen Budgets, ist der jeweilige Fachbereich jeweils ein abgegrenzter Entleiher.

10.8 Grundsätzlich ist jede Anbahnung eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags zwischen Entleiher und Verleiher die Anbahnung eines provisionspflichtigen Neuauftrags. Die Nachweispflicht, dass es sich um keinen Neuauftrag nach 10.5 handelt, obliegt dem Verleiher. Im Zweifel sind im Rahmen des Onboardings des Kunden durch den Provider die Entleiher zu nennen.

10.9 Eine Sonderform ist der “Co-Lieferanten-Auftrag”, die Anbahnung eines Co-Lieferanten-Vertrags zwischen einem Verleiher, genannt “Lieferant”, und einem weiteren Verleiher, genannt “Master”. Dem Lieferanten wird eine Provision in Höhe von null Komma fünf Prozent über den Nettoumsatz zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer aus Co-Lieferanten-Verträge, angebahnt durch den Provider, in Rechnung gestellt.

10.10 Der monatliche Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag des Abschlusses eines Vertrags zur kostenpflichtigen Nutzung der Software und endet nach Ablauf eines Monats. Zahlungen für Verträge über die kostenpflichtige Nutzung der Software mit monatlicher Abrechnung erfolgen per Überweisung. Für die monatliche Abrechnung wird dem Kunden eine Rechnung vom Provider in elektronischer Form per E-Mail versandt oder im Login-Bereich zum Abruf zur Verfügung gestellt. Das Zahlungsziel der Überweisung ist sieben Werktage ab Rechnungsdatum.

10.11 Zusätzlich steht dem Kunden die Zahlung per Bankeinzug zur Verfügung. Soweit eine Zahlungsweise per Bankeinzug gewählt wird, wendet der Provider das SEPA-Lastschriftverfahren an. Im Fall einer Rücklastschrift (z. B. mangels Deckung) ermächtigt der Kunde den Provider, die Lastschrift für die jeweils fällige Zahlungsverpflichtung ein weiteres Mal einzureichen. In einem solchen Fall ist der Kunde verpflichtet, die durch die Rücklastschrift entstehenden Kosten zu zahlen. Weitergehende Forderungen des Providers bleiben hiervon unberührt.

10.12 Auf Rechnungen, die nicht innerhalb dieser Frist beglichen werden, werden Zinsen in Höhe des geltenden gesetzlichen Zinssatzes erhoben.

10.13 Alle Gebühren und Entgelte werden in Euro angegeben und sind in Euro zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu zahlen.

10.14 Es wird die Wertbeständigkeit der für die Software zu zahlenden Entgelts vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der Verbraucherpreisindex 2020 (Basis: 2020 = 100), der seitens des Statistischen Bundesamts monatlich verlautbart wird, oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.
11. Laufzeit, Kündigung
11.1 Verträge über die Nutzung der Software haben eine Laufzeit von einem (1) Jahr (dieses Datum und die jeweils folgenden Daten im Falle einer Verlängerung, jeweils ein “Ablaufdatum”); danach verlängert sich ein Vertrag automatisch um zwölf (12) weitere Monate, sofern er nicht von dem Kunden spätestens 30 Tage vor dem jeweiligen Ablaufdatum gekündigt wird. Eine abweichende Regelung kann mit einem Vertrag getroffen werden.

11.2 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 

11.3 Jede Kündigung muss in Textform erfolgen.
12. Datenschutz
12.1 Die Parteien werden die für sie jeweils geltenden anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten.

12.2 Sofern und soweit der Provider im Rahmen der Leistungserbringung Zugriff auf personenbezogene Daten des Kunden hat, werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen und dem Vertrag als Anlage beifügen. In diesem Fall wird der Provider die entsprechenden personenbezogenen Daten allein nach den dort festgehaltenen Bestimmungen und nach den Weisungen des Kunden verarbeiten.
13. Vertraulichkeit
Der Provider verpflichtet sich, alle Vertraulichen Informationen, die er im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Erfüllung erlangt, vertraulich zu behandeln und diese nicht an/mit Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder anderweitig zu nutzen. “Vertrauliche Informationen” sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht, wenn der Provider zur Offenlegung der vertraulichen Informationen gesetzlich oder aufgrund einer rechtskräftigen oder rechtsverbindlichen Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts verpflichtet ist.
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Betreiber weist hiermit auf die Online-Streitbeilegungs-(OS)-Seite der Europäischen Kommission mit folgendem Link hin: https://ec.europa.eu/consumers/odr/. Der Betreiber ist weder bereit noch verpflichtet, am Online-Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen.

14.2 Sollten einzelne Regelungen dieser AGB oder des Vertrags unwirksam oder nicht durchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen hiervon unberührt. Die Parteien werden solche Regelungen durch wirksame und durchführbare Regelungen ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck sowie dem Willen der Parteien bei Vertragsschluss möglichst gleichkommen. Entsprechendes gilt im Falle einer Vertragslücke. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, damit die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und § 139 des Bürgerlichen Gesetzbuchs insgesamt auszuschließen. 

14.3 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht).

14.4 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag ist München, Deutschland.
Stand: April 2024